Gotthard Knoblich

Gesetzlicher Betreuer

Betreuung:

Die gesetzliche Betreuung ist ein Instrument, um Menschen, die aufgrund einer geistigen, seelischen oder psychischen Erkrankung ihre Dinge nicht mehr allein regeln können. Für diese Menschen wird vom Betreuungsgericht ein gesetzlicher Betreuer bestellt. Eine Betreuung wird nur für die Aufgabenkreise eingerichtet, in denen der Betroffene Hilfe benötigt. Der Betreuer kann selbstständig gesucht werden, oder es wird vom Gericht ein Betreuer bestimmt. Als Betreuer werde ich regelmäßig vom Gericht überprüft und muss über meine Tätigkeit Rechenschaft ablegen.

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Vor Beginn einer Betreuung wird ein „Kennenlerngespräch“ geführt, in dem beide Seiten die Möglichkeit haben sich kennenzulernen.

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Nach meiner Bestellung durch das Amtsgericht lege ich eine Akte an und bestimme mit dem Betreuten den genauen Betreuungsbedarf.

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Es ist mir wichtig, dass meine Betreuten über wichtige Dinge informiert werden. Auch unbequeme Entscheidungen meinerseits versuche ich immer mit den Betreuten zu besprechen.